Häufige Fragen rund ums Sparen bei der altoba
Wie überweise ich Geld auf mein Sparkonto?
Überweisungen können ganz einfach über das Konto der altoba bei der Hamburger Volksbank vorgenommen werden. Ab Eingang der Zahlung auf unserem Girokonto wird Ihr Guthaben verzinst.
Überweisungen können ganz einfach über das Konto der altoba bei der Hamburger Volksbank vorgenommen werden. Ab Eingang der Zahlung auf unserem Girokonto wird Ihr Guthaben verzinst.
Empfänger: | Altonaer Spar- und Bauverein eG |
IBAN | DE80201900030060001208 |
BIC | GENODEF1HH2 (Hamburger Volksbank) |
Verwendungszweck: | Sparkonto-Nummer sowie Name des Sparkontoinhabers |
Die Gutschriften werden bei der nächsten Vorlage Ihres Sparbuchs nachgetragen.
Wer kann bei der altoba sparen?
Sparen können die Mitglieder der altoba sowie deren Angehörige. Das sind zum Beispiel:
Sparen können die Mitglieder der altoba sowie deren Angehörige. Das sind zum Beispiel:
- Urgroßeltern und Großeltern
- Tante und Onkel
- Kinder und Enkel
- Ehepartner und Verlobte
- eingetragene Lebenspartner
- Schwiegereltern
- Schwager und Schwägerin
- Geschwister
- Nichte und Neffe
- Schwiegersohn und Schwiegertochter
Der Personenkreis ergibt sich aus § 15 AO.
Muss ich jedes Jahr einen neuen Freistellungsauftrag stellen?
Nein, Ihr unbefristeter Freistellungsauftrag gilt solange, bis Sie ihn widerrufen. Alle gesetzlichen Änderungen der Vergangenheit - wie Halbierung der Freistellungssumme und Euro-Umstellung - galten auch für bestehende, unbefristete Freistellungsaufträge. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig, ob Ihr Freistellungsauftrag noch ausreicht.
Nein, Ihr unbefristeter Freistellungsauftrag gilt solange, bis Sie ihn widerrufen. Alle gesetzlichen Änderungen der Vergangenheit - wie Halbierung der Freistellungssumme und Euro-Umstellung - galten auch für bestehende, unbefristete Freistellungsaufträge. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig, ob Ihr Freistellungsauftrag noch ausreicht.
Wie hoch darf der Freistellungsauftrag sein?
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 wurde der bisherige Sparerfreibetrag mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag zusammengeführt. Dieser Sparer-Pauschbetrag beläuft sich auf 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 wurde der bisherige Sparerfreibetrag mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag zusammengeführt. Dieser Sparer-Pauschbetrag beläuft sich auf 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner.
Gilt der Freistellungsauftrag für alle Zins- und Dividendenerträge bei der altoba?
Ja, ein Freistellungsauftrag gilt bis zur erteilten Höhe für alle Zins- und Dividendenerträge eines Kunden.
Ja, ein Freistellungsauftrag gilt bis zur erteilten Höhe für alle Zins- und Dividendenerträge eines Kunden.
Werde ich vor Ablauf eines Vertrages/einer Zinsvereinbarung informiert?
Ja, Sie werden so rechtzeitig vor Ablauf der Vereinbarung informiert, dass Sie fristgerecht kündigen können, um ohne Zinsabzug über Ihre Spareinlage zu verfügen. Sie können aber auch eine neue Vereinbarung mit uns treffen.
Ja, Sie werden so rechtzeitig vor Ablauf der Vereinbarung informiert, dass Sie fristgerecht kündigen können, um ohne Zinsabzug über Ihre Spareinlage zu verfügen. Sie können aber auch eine neue Vereinbarung mit uns treffen.